Alle Aufträge und Bestellungen werden nur aufgrund der nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller diese Bedingungen in vollem Umfang ausdrücklich an, auch wenn seine Einkaufsbedingungen diesen Verkaufsbedingungen entgegenstehen.
Die in der jeweils gültigen Preisliste angegeben Preise sind freibleibend. Eine Änderung der Abmessungen hat auch eine Änderung der Einheitspreise zur Folge.
Lieferzeiten sind nur als annähernd und freibleibend zu betrachten. Wir sind bei Eintritt höherer Gewalt und sonstigen, unserem Einfluss entzogenen Hindernissen jeder Art, ferner bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer von jeder Verpflichtung zur Lieferung befreit, ohne dass dem Besteller hierdurch gegen uns Ansprüche auf Rücktritt oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art erwachsen.
Die Art der Verpackung wird abhängig vom Erfordernis - von uns bestimmt.
Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Europaletten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht getauscht.
Der Versand der Ware geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, gehen Gefahr und Kosten auf den Besteller über.
Versicherung gegen Schäden und Verluste werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferer überlassen.
Für Transportschäden haftet der Verkäufer nicht. Sie sind bei Empfang der Ware auf dem Lieferschein des Spediteurs oder Frachtführers schriftlich zu bestätigen. Mindermengen bedürfen der Bestätigung durch den Spediteur oder Frachtführer.
Bei Rollenware ist gemäß den geltenden Normen eine Abweichung von der Nennbreite von +/- 1% zulässig, in der Länge von +/- 0,5% zulässig.
Geringe Abweichungen in Farbe, Muster, Materialstärke und Marmorierung/Einstreuung im handelsüblichen Rahmen sowie fertigungsbedingte, gemäß Gütenorm zulässigen Abweichungen in Qualität, Dicke, Größe, Gewicht und Ausrüstung stellen keinen Mangel dar.
Die geltenden Normen für die Verlegung von Bodenbelägen und der Aufmaßberechnung werden außer Kraft gesetzt.
Die Abrechnung der zu verlegenden Flächen erfolgt in [lfm] der von uns gewählten Rollenbreite oder ganzen Stücken bei Teppichfliesen. Abmessungen werden immer auf ganze Meter aufgerundet.
Die Verlegung der von uns gelieferten Bodenbeläge erfolgt grundsätzlich auf Klebestreifen (ablösbare Teppichverlegebänder). Die Verklebung erfolgt jeweils am Rand der Gesamtfläche und am Stoß der Bahnen. In Sonderfällen wird auf Verlegegitter verlegt.
Der Besteller hat für einen direkten Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen zu sorgen, um einen problemlosen Materialan- und Abtransport zu ermöglichen. Für die Fahrzeuge des Lieferers müssen entsprechende Parkmöglichkeiten während der Verlegung bereitgestellt werden.
Nach anerkannten Regeln der Technik sollte vor Aufnahme der Verlegearbeiten die Temperatur der Oberfläche des Untergrunds nicht unter 15°C liegen. Die Raumtemperatur sollte mindestens 18°C betragen. Insbesondere bei der Verlegung auf Klebestreifen können sonst Wellenbildungen des Bodenbelags aufgrund von Kälte- und Wärmeeinflüssen auftreten.
Bezüglich der Zahlung unserer Rechnungen gilt grundsätzlich Zahlung bei Übernahme der Ware als vereinbart. In gesonderten Fällen vereinbaren wir Zahlung innerhalb 14 Tagen ohne weiteren Abzug. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt und ausnahmslos nachgefordert.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskont berechnet.
Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Giro- oder Postbanküberweisung. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig; dies gilt nicht im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge sind unzulässig. Wechsel werden nicht angenommen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwerts beim Verkäufer. Im Falle der Bezahlung auf Scheck-/Wechsel-Basis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Käufer bestehen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
Beanstandungen sind spätestens innerhalb 2 Tage nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
Von uns verursachte Schäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und entsprechend zu dokumentieren. Es muss die Möglichkeit der Besichtigung durch unseren Haftpflichtversicherer gegeben werden.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen im Verhältnis unseres Abnehmers zu uns, ist Sitz der Lieferfirma.
Unabhängig davon sind wir berechtigt, unsere Rechte an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zu Folge.
Gegen die aus diesem Vertrag erwachsenen Ansprüche kann der Käufer mit Gegenforderungen nicht aufrechnen.